1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der twenty4hrs GmbH angebotenen Lieferungen, Werkleistungen, Planungsleistungen sowie Messebau-, Event-, Logistik-, Fulfillment-, Lager-, Vermietungs- und Servicedienstleistungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1 Angebote der twenty4hrs GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Textform oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie ergänzenden Vereinbarungen.
3.2 Die twenty4hrs GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen.
3.3 Technische, organisatorische oder konstruktive Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
4.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Durchführung erforderlichen Informationen, Freigaben, Genehmigungen, Pläne, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der twenty4hrs GmbH.
4.3 Entstehende Mehrkosten aufgrund verspäteter Informationen, Änderungswünsche oder fehlender Mitwirkung sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5.3 Die twenty4hrs GmbH ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus können Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückgestellt werden.
5.5 Die twenty4hrs GmbH ist berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten oder im Rahmen eines Factoringvertrages zu übertragen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können ausschließlich an den jeweils benannten Forderungsinhaber geleistet werden.
6.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der twenty4hrs GmbH.
6.2 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
7.1 Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum der twenty4hrs GmbH.
7.2 Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder übermäßige Abnutzung während der Mietdauer.
7.3 Schäden oder Verluste sind unverzüglich anzuzeigen.
7.4 Reparatur-, Reinigungs-, Wiederbeschaffungs- oder Ausfallkosten trägt der Auftraggeber, soweit er die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat.
8.1 Schriftform der Erklärung
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag vor Beginn der Ausführung schriftlich zu stornieren bzw. frei zu kündigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist deren Zugang beim Auftragnehmer.
8.2 Maßgeblicher Zeitpunkt
Für die Berechnung der Stornofristen ist der vertraglich vereinbarte Aufbaubeginn maßgeblich. Ist ein gesonderter Aufbaubeginn nicht vereinbart, gilt der Beginn der Veranstaltung als maßgeblicher Zeitpunkt.
8.3 Pauschalierte Vergütung bei Stornierung
Kündigt oder storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen bestehen.
Für die noch nicht erbrachten Leistungen kann der Auftragnehmer anstelle der konkreten Berechnung eine pauschalierte Vergütung in folgender Höhe der vereinbarten Netto-Auftragssumme verlangen:
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.4 Bereits angefallene Fremd- und Sonderkosten
Zusätzlich zu der pauschalierten Vergütung hat der Auftraggeber nachweislich bereits angefallene Fremdkosten, Drittleistungen und Sonderaufwendungen zu erstatten, soweit diese infolge der Stornierung nicht mehr vermieden oder rückabgewickelt werden können.
Hierzu zählen insbesondere:
• Materialbestellungen und Sonderanfertigungen
• Grafik-, Druck- und Produktionsaufträge
• Transport- und Logistikleistungen
• Mieten von Technik, Mobiliar oder Flächen
• Leistungen von Subunternehmern
• behördliche Gebühren
• Messegebühren
• Storno- oder Ausfallkosten Dritter
8.5 Bereits erbrachte Teilleistungen
Bereits erbrachte Beratungs-, Planungs-, Konzeptions-, Konstruktions-, Projektleitungs-, Organisations- und Produktionsleistungen sind nach dem vereinbarten Vergütungssatz zu vergüten.
8.6 Gesetzliche Rechte
Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
9.1 Eine Termin- oder Ortsverlegung bedarf der Zustimmung beider Parteien.
9.2 Entstehende Mehrkosten, Lagerkosten, Personalumbuchungen oder Preissteigerungen von Drittanbietern können dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
10.1 Die twenty4hrs GmbH übernimmt Lager-, Versand-, Fulfillment- und Logistikleistungen mit branchenüblicher Sorgfalt.
10.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die übergebenen Waren rechtmäßig vertrieben, gelagert und versendet werden dürfen.
10.3 Für Schäden aufgrund fehlerhafter Produktinformationen, mangelhafter Verpackungen oder unrichtiger Versanddaten haftet der Auftraggeber.
10.4 Die Haftung für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verkehrsbehinderungen, Zollverzögerungen oder behördlicher Maßnahmen ist ausgeschlossen, soweit die twenty4hrs GmbH diese nicht zu vertreten hat.
11.1 Die twenty4hrs GmbH ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden.
11.2 Dies umfasst insbesondere die Nutzung von Firmenname, Logo sowie Bild- und Videoaufnahmen der erbrachten Leistungen zu Marketing-, Präsentations- und Werbezwecken.
11.3 Der Auftraggeber kann der Referenznutzung aus berechtigtem Interesse widersprechen.
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen geheim zu halten.
12.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Vertragsbeendigung hinaus.
12.3 Als vertraulich gelten insbesondere technische, wirtschaftliche, organisatorische und geschäftliche Informationen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.
13.1 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
13.2 Der twenty4hrs GmbH ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzleistung zu geben.
13.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
13.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
14.1 Die twenty4hrs GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die twenty4hrs GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
14.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Organen, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern.
14.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
15.1 Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien, Naturereignisse, Krieg, Unruhen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
15.2 Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Materialkosten sowie nicht stornierbare Fremdleistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
15.3 Die Parteien werden sich über mögliche Ersatztermine oder alternative Leistungserbringung abstimmen.
16.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
16.2 Nähere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der twenty4hrs GmbH.
17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Erfüllungsort ist der Sitz der twenty4hrs GmbH.
17.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der twenty4hrs GmbH.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.5 Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Industriestraße 28A,
68519 Viernheim
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